Autoglas-Service
Scheibenreparatur
Die häufigste Ursache für einen Glasschaden ist ein Steinschlag. Durch die hohe Aufprallgeschwindigkeit von Rollsplit kommt es zu Beschädigungen der Windschutzscheibe. Wird dieser Schaden nicht frühzeitig behoben, wird die Beschädigung immer größer, bis him zum reißen der Scheibe.
Folgende Ursachen gelten auch als Glasschaden:
- spontaner Glasbruch
- Vandalismus
- Unfälle
- Kratzer und Abplatzer
Sie sollten Beschädigungen der Scheibe stehts Zeitnah von uns begutachten lassen. Die Reparatur eines Steinschlags ist im regelfall kostenlos für Sie.
Folgende Bedingungen müssen für eine erfolgreiche Reparatur gegeben sein:
- Die Reparatur sollte möglichst zeitnah geschehen, da Feutigkeit und Schmutz das Reparaturergebnis beeinflussen.
- Es können nur äußerliche Schäden repariert werden die Kunsstoffzwischenfolie oder die innere Scheibe darf nicht beschädiggt sein.
- Der Steinschlag darf nicht größer als 5 mm sein.
- Der Steinschalg darf nicht näher als 10 cm am Scheibenrand liegen.
- Im Fernsichtfeld des Fahrers darf keine Reparatur durchgeführt werden.
Scheibenaustausch
Es gibt Fälle, bei denen ein Austausch der Scheibe unabdingbar ist.
In folgenden Fällen muss die Scheibe ausgetausch werden:
- Der Steinschlag ist zu alt, zu verschmutzt oder Wasser ist in die Bruchstelle eingetreten.
- Die Kunsstoffzwischenfolie oder die innere Scheibe ist beschädigt.
- Der Steinschlag ist größer als 5 mm sein.
- Der Steinschalg liegt näher als 10 cm am Scheibenrand.
- Der Steinschlag befindet sich im Fernsichtfeld des Fahrers.
Kosten
Eine Scheibenreparatur ist im Normalfall völlig kostenlos. Ein Scheibenaustausch kostet Sie normalerweise lediglich Ihren Selbstbehalt.
Scheiben-Reparatur
- Eine Scheibenreparatur ist im Regelfall für alle Teil- und Vollkaskoversicherten kostenlos. Auch eine Selbstbeteiligung ist hier nicht fällig.
- Ihr Schadensfreiheitsrabatt ist bei einer Scheibenreparatur nicht gefährdet.
- Die Scheibenreparatur kann direkt duch uns bei Ihrer Versicherung eingereicht werden.
Scheibenaustausch
Wird ein Scheibenaustausch nötig, so übernehmen Sie lediglich Ihre mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Auch ein Scheibenaustausch hat keinen Einfluss auf Ihre Schadensfreiheitsrabatt bei Ihrer Versicherung. Um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung kümmern wir uns gern.